Auf Betreiben des NABU Ober-Mörlen (damals noch Naturschutzgruppe Ober-Mörlen) wurde im November 1990 das Naturschutzgebiet (NSG) „Magertriften von Ober-Mörlen und Ostheim“ ausgewiesen. Es umfasst eine Fläche von 77,5 Hektar, wovon rund 22 Hektar zur Gemarkung Butzbach-Ostheim gehören. 2008 erhielt das NSG zusätzlich den Status eines FFH-Gebiets (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU). Die Landschaft ist außergewöhnlich vielfältig: Streuobstwiesen, Magerrasenflächen, Heckenbestände, Kleinwaldungen, die Fauerbach-Aue mit Teichen und feuchten Wiesen. Damit verbunden ist der große Reichtum an Tier- und Pflanzenarten, darunter viele stark gefährdete Arten.
Wir beteiligen uns in vielfältiger Weise an der Betreuung des Schutzgebiets, zum Beispiel durch Pflegearbeiten, die wir selbst durchführen oder in Auftrag geben. Mit eigenen Mitteln sind Grundstücke gekauft oder gepachtet worden, um wertvolle Biotope zu sichern. Obstbaumbestände werden erhalten und durch Neupflanzungen ergänzt. Die ehrenamtlichen Schutzgebietsbetreuer arbeiten eng mit den staatlichen Stellen zusammen, beispielsweise bei der Erarbeitung und Umsetzung des Pflege- und Maßnahmenplans. Regelmäßig werden faunistische und botanische Erfassungen durchgeführt.
Die Magertriften eignen sich hervorragend zur Vermittlung von Zusammenhängen in der Natur, Besucher begegnen dort seltenen Tieren und Pflanzen und können insbesondere die Biotope Streuobstwiese und Magerrasen kennenlernen. Von Frühjahr bis Herbst laden wir zu Exkursionen durch das NSG ein.
Auswärtigen Besuchern des Naturschutzgebiets wird als Startpunkt für eine Rundwanderung der Parkplatz am Sportplatz in Ober-Mörlen, an der Hüftersheimer Mühle, empfohlen.
Das NSG Magertriften war eines der Projektgebiete des Life+-Projekts "Wetterauer Hutungen". Ein Gebietssteckbrief kann von der Life+-Website heruntergeladen werden (1 MB):
http://www.wetterauer-hutungen.de/fileadmin/downloads/16_Steckbrief_end.pdf
Die Magertriften beheimaten einen bedeutenden Lebensraum für den Gartenrotschwanz. Von der Staatlichen Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland gibt es dazu ein Gebietsstammblatt mit NSG-Beschreibung und -Fotos, sowie Angaben über das Vorkommen des Gartenrotschwanzes (PDF 2,8 MB, Quelle: www.vswffm.de).
Eine interessante Präsentation von Josef Tiefenbach über die erfolgte Renaturierung der Fauerbach-Aue im NSG können Sie sich hier ansehen (PDF 3,4 MB, Quelle: www.naturschutzgebiete-wetterau.de).
Wer ausführliche Daten über das NSG einschließlich Lebensraumkarten, besondere Arten und Pflegemaßnahmen sucht, findet sie im Maßnahmenplan für das FFH-Gebiet, der auf der NATUREG-Seite verfügbar ist (6,7 MB):
http://natureg.hessen.de/resources/recherche/Schutzgebiete/RPDA/M_PLAN/4112.pdf
Was im NSG erlaubt ist und was nicht, steht in der Schutzgebietsverordnung von 1990 (PDF 1,5 MB).